Im Jahr 1990 wurden die sächsischen Bürgerinnen und Bürger viermal zur Wahlurne gerufen: zunächst zu den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März, dann zu den Kommunalwahlen am 6. Mai, den Landtagswahlen am 14. Oktober und schließlich zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember.

Friedliche Revolution

Nach den letzten Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 in der DDR hatte sich die gesellschaftspolitische Situation in der DDR entscheidend verändert. Angehörige der Oppositionsgruppen  konnten glaubwürdig eine Fälschung des Wahlergebnisses nachweisen. Die Manipulation der Kommunalwahlen führte zu Protesten gegen die autoritäre Struktur der DDR. Die Demonstrierenden forderten freie demokratische Wahlen und die ungehinderte Arbeit der parlamentarischen Opposition. Diese Forderungen waren ein zentraler Bestandteil der Friedlichen Revolution im Herbst 1989. Unter dem Ruf "Wir sind das Volk!" demonstrierten Bürgerinnen und Bürger für Demokratie, Meinungsfreiheit und die Überwindung der DDR-Diktatur. Die Montagsdemonstrationen, die ihren Höhepunkt in Leipzig erreichten, wurden zu Symbolen des Widerstands und trugen maßgeblich zur politischen Veränderung bei.

Volkskammerwahlen am 18. März 1990

Nach dem Fall der Berliner Mauer im Herbst 1989 begann eine Phase des Übergangs, in der zunächst nicht klar war, welche Richtung die weitere Entwicklung der DDR nehmen würde. Alle Parteien und oppositionelle Gruppen einigten sich auf eine Vorverlegung der eigentlich für Mai 1990 geplanten Volkskammerwahlen. Die erste freie Wahl zur Volkskammer fand am 18. März nach demokratischen Prinzipien statt. Mit einer besonders hohen Wahlbeteiligung von 93,4% wählten die Wahlberechtigten eine politische Ordnung nach westdeutschem Muster. Sie stimmten mehrheitlich für Parteien, die zwei Ziele in den Vordergrund gerückt hatten: eine schnelle Vereinigung beider deutscher Staaten und die Herbeiführung des materiellen Wohlstandes für die Ostdeutschen. Diese Parteien waren die konservative Allianz für Deutschland aus CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), DSU (Deutsche Soziale Union) und DA (Demokratischer Aufbruch) sowie der Bund Freier Demokraten, die mit über 48 Prozent der Stimmen als Sieger hervorgingen.

Kommunalwahlen am 6. Mai 1990

Die Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 bestätigten die Ergebnisse. Das Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen wurde erst am 06. März 1990 verabschiedet, die Zeit für die Wahlvorbereitung war somit äußerst knapp.  Eine Besonderheit dieses Gesetzes war, dass auch „jeder Ausländer, der […] sich bereits länger als zwei Jahre in der DDR aufhält und eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mit einem Betrieb oder einer Einrichtung der DDR besitzt“ wahlberechtigt bzw. wählbar war. Bei der Kommunalwahl gab es (vermutlich wegen der knappen Vorbereitungszeit) keine Möglichkeit der Briefwahl und keine Repräsentativ-Erhebung nach Alter und Geschlecht.

Die ersten Landtagswahlen am 14.10.1990

Am Tag der Wiedervereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde das Bundesland Sachsen wiedergegründet. Kurz darauf, inmitten einer Zeit des Aufbruchs und des Umbruchs, wurden die Bürgerinnen und Bürger am 14.10.1990 aufgerufen, den ersten sächsischen Landtag zu wählen. Die CDU erzielte mit 53,8 Prozent die absolute Mehrheit (92 der 160 Mandate), was ihr den alleinigen Regierungsauftrag einbrachte. Der Erfolg der CDU wurde unter anderem durch die Beliebtheit des Bundeskanzlers Helmut Kohl und des Spitzenkandidaten Kurt Biedenkopf begünstigt. Die neugegründete SPD, die sich in Fragen der deutschen Einheit zunächst zögerlich verhielt, kam auf 19,1 Prozent. Die PDS, die Nachfolgepartei der SED, erhielt 10,2 Prozent. Das Bündnis aus Neuem Forum, Bündnis 90 und GRÜNEN schaffte es mit 5,6 Prozent, die FDP mit 5,3 Prozent in den Landtag. 

In den Anfangsjahren der ersten Legislaturperiode lag der Schwerpunkt auf dem Aufbau einer Verwaltungsstruktur für den Freistaat Sachsen. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident Sachsens, stellte ein Kabinett von zehn Ministern zusammen, wovon acht aus der Bürgerrechtsbewegung stammten. 1994 verabschiedete der Sächsische Landtag die Kreisgebietsreform, die die willkürlich geschaffenen Verwaltungseinheiten der DDR auflöste.

Der Übergang zur neuen Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft war eine große Herausforderung. Zunächst brach die Industrieproduktion ein und die Arbeitslosigkeit, auch unter den ausländischen Arbeitern, stieg deutlich an. Die Privatisierung von Betrieben durch die Treuhandanstalt führte oft zu Insolvenzen. In der Land- und Forstwirtschaft gab es einen tiefgreifenden Strukturwandel mit der Abschaffung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der Gründung neuer Betriebe. Trotz dieser turbulenten Phase entwickelte sich die sächsische Wirtschaft positiv. Zahlreiche Migranten gingen in die Selbstständigkeit.

Die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl am 2. Dezember 1990

Nur zwei Monate nach der Wiedervereinigung fand am 2. Dezember 1990 die erste Bundestagswahl statt. Insgesamt waren 60,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme für den zwölften Bundestag abzugeben. Erstmals waren sowohl die Bewohner West-Berlins, die infolge des sogenannten Vier-Mächte-Status nicht wählen durften, als auch die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR wahlberechtigt. Die Besonderheit dieser Wahl bestand darin, dass die alten Bundesländer, einschließlich West-Berlin, und die neuen Bundesländer, einschließlich Ost-Berlin, jeweils als eigenes Wahlgebiet mit einer separaten Fünf-Prozent-Sperrklausel behandelt wurden, um die Chancengleichheit der kleineren ostdeutschen Parteien sicherzustellen. Vor der Wahl hatten die etablierten Parteien aus Westdeutschland, CDU, SPD und FDP, formelle Vereinigungen mit ihren ostdeutschen „Schwesterparteien“ vollzogen. Die Grünen traten mit zwei getrennten Listen in den beiden Wahlgebieten an. Die ehemalige Staatspartei der DDR, die SED, wurde im Februar 1990 in PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) umbenannt.

Im Vergleich zu früheren Bundestagswahlen, bei denen die Wahlbeteiligung durchschnittlich bei 87 Prozent lag, fiel die Wahlbeteiligung bei dieser ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl mit 77,8 Prozent relativ niedrig aus. Insbesondere in den neuen Ländern, aber auch in Bayern, war die Wahlbeteiligung am geringsten. Möglicherweise lag eine gewisse Wahlmüdigkeit vor, da es bereits die vierte Wahl innerhalb von neun Monaten war.

Das Ergebnis der Wahl entsprach weitgehend den Prognosen. Die CDU gewann die Wahl mit 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die SPD erlitt Stimmeneinbußen und erreichte einen Gesamtzweitstimmenanteil von 33,5 Prozent.  Die Grünen scheiterten im Westen an der Fünf-Prozent-Hürde, zogen aber dank der Sonderregelung im Osten in den Bundestag ein. Die PDS profitierte von den getrennten Wahlgebieten und erhielt im Osten 12,9 Prozent der Zweitstimmen. Das Wahlergebnis in Sachsen spiegelte ähnlich wie bundesweit die Haltung zur deutschen Einheit wider. Die CDU und die FDP, die die schnelle Umsetzung der Einheit befürworteten, erzielten positive Ergebnisse in der Wahl, während die SPD und die Grünen, die Bedenken äußerten, weniger erfolgreich abschnitten. Die optimistischen Wirtschaftsprognosen und die Versprechungen einer zeitnahen Angleichung der Lebensbedingungen zwischen Ost und West fanden bei den Wählenden in Ostdeutschland größeren Anklang als die Kritik der SPD an der Umsetzung der Einheit.

Quellen: