Transparenzhinweis
Seit dem 1. Januar 2023 gewährt das Sächsische Transparenzgesetz jeder Person das Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) ist eine solche transparenzpflichtige Stelle.
Mit Beschluss des Sächsischen Landtags vom 3. Dezember 2025 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes verabschiedet. Dadurch verschiebt sich die Inbetriebnahme der Sächsischen Transparenzplattform um zwei Jahre – vom ursprünglich vorgesehenen 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2028.