Landratswahlgewählt wird der Landrat, der Vorsitzende des Kreistages
Wahlperiode7 Jahre
WahlsystemMehrheitswahl
Stimmenanzahl pro Wähler1 Stimme
wählen dürfenalle Deutschen und EU-Bürger mit Wohnsitz im Landkreis seit mindestens 3 Monaten und im Alter von mindestens 18 Jahren
gewählt werden dürfenDeutsche und EU-Bürger die das 27., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis erfüllen

Wer wird gewählt?

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags und Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.  Da der Landrat direkt von der Bürgerschaft gewählt wird, kommt ihm ein erhebliches politisches Gewicht zu. Obwohl er in erster Linie ausführendes Organ der Beschlüsse des Kreistages ist, kann der Landrat die Geschicke des Landkreises stark beeinflussen. Er benötigt für eigene Initiativen oder zur Durchsetzung seiner politischen Ziele jedoch immer eine Mehrheit im Kreistag.

Wie wird gewählt?

Der Landrat wird direkt von den Bürgern eines Landkreises per Mehrheitswahl für sieben Jahre gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Mindestalter der Kandidaten liegt bei 27 Jahren, das Höchstalter bei 64 Jahren. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz im Landkreis seit mindestens drei Monaten.

Wann wird gewählt?

Die letzten Landratswahlen in Sachsen fanden im Juni 2015 statt, turnusgemäß wird es also 2022 wieder Landratswahlen geben. Der Landrat kann auch von den Bürgern des Landkreises vorzeitig abgewählt werden. Dazu ist es nötig, dass mindestens ein Drittel der Bürger des Landkreises ein Bürgerbegehren unterzeichnet, das die Abwahl des Landrates vorsieht. Das Abwahlverfahren kann auch durch einen Beschluss des Kreistages eingeleitet werden, dem mindestens drei Viertel aller Kreisräte zustimmen müssen. Ergibt sich für die Abwahl schließlich eine Mehrheit der gültigen Stimmen und umfasst diese Mehrheit mindestens 50 Prozent der Bürger, so ist der Landrat abgewählt.

Wahlergebnisse

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