Der Gerichtshof der Europäischen Union (kurz: EuGH) ist für die Auslegung der Verträge und die Kontrolle der gemeinschaftlichen Rechtsakte und des vertragskonformen Verhaltens der Mitgliedsstaaten zuständig. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. Er besteht aus 28 von den Regierungen ernannten Richterinnen und Richtern, welche auf jeweils sechs Jahre ernannt werden, und acht Generalanwältinnen und Generalanwälten. 

Der EuGH gewährleistet, dass EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird und sorgt dafür, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. In bestimmten Fällen können Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen ihn in einer Streitsache mit einer EU-Institution einschalten, wenn diese ihrer Auffassung nach ihre Rechte verletzt hat.

Der EuGH fällt Urteile in Rechtssachen, die ihm zugewiesen werden. Dabei sind folgende die häufigsten Rechtssachen:

1. Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen)

2. Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung)

3. Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen)

4. Gewährleistung des Eingreifens der EU (Untätigkeitsklagen)

5. Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden)

Als einzelner EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin kann man beim EuGH auf zweierlei Weise Klage einreichen, wenn man als Einzelperson oder als Unternehmen infolge einer Handlung oder Untätigkeit einer EU-Institution Schaden erlitten hat: 

  • indirekt über nationale Gerichte, (die die Klage gegebenenfalls an den EuGH weiterleiten) oder
  • direkt vor dem Gericht – wenn man durch einen Beschluss einer EU-Institution direkt und als Einzelperson betroffen ist.