Die Bürgerinnen und Bürger können auf mindestens vier unterschiedlichen Wegen direkt oder mittelbar auf die Arbeit des Landtages und auf die Landesgesetzgebung Einfluss nehmen:

  1. Ihre Teilnahme und Wahlentscheidung bei den Landtagswahlen entscheidet über die Zusammensetzung des Landtages und somit auch über die Sächsische Staatsregierung.
  2. Bürger können sich mit Petitionen an den Landtag wenden. Solcherlei Bitten oder Beschwerden, die sich auf das Verhalten von Ämtern und Behörden des Landes beziehen sollen, werden vom Petitionsausschuss des Landtages aufgenommen und bearbeitet.
  3. Bürger können ihre Anliegen gegenüber ihren regional zuständigen Landtagsabgeordneten äußern. Die Abgeordneten unterhalten im Rahmen ihrer Wahlkreisarbeit in aller Regel ein Abgeordnetenbüro, wo sie regelmäßig Bürgersprechstunden anbieten.
  4. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Gesetzgebungsinitiative im Rahmen der Volksgesetzgebung. Das Verfahren dazu ist in der Sächsischen Verfassung, genauer im Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid und in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt.

Eine weitere Form der mittelbaren Einflussnahme auf die Politik im Landtag besteht in der Teilnahme an entsprechenden politischen Demonstrationen.