Ortschaftsratswahlgewählt werden Vertreter der Bürger im Ortschaftsrat
Dauer der Wahlperiode5 Jahre
WahlsystemVerhältniswahl (im Ausnahmefall auch Mehrheitswahl falls keine Kandidaten benannt wurden)
Stimmenanzahl pro Wähler3
wählen dürfenalle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen
gewählt werde dürfenalle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen

Wann wird gewählt?

Die letzten Ortschaftsratswahlen in Sachsen fanden zusammen mit den Wahlen zu den übrigen Kommunalparlamenten und dem Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 statt.

Was sind Ortschaften?

Sächsische Gemeinden können Ortschaften mit eigenen Ortschaftsverfassungen ins Leben rufen. Bei Flächengemeinden können zum Beispiel ein Dorf oder mehrere benachbarte Dörfer als Ortschaft gebildet werden. In größeren Städten und Großstädten können Ortschaften aus einem oder mehreren Ortsteilen gebildet werden. Die Ortschaften sind dann die kleinsten politischen Einheiten, in denen allgemeine Wahlen stattfinden.

Wie wird gewählt?

Analog zum Gemeinderat wird in diesen Ortschaften ein Ortschaftsrat gewählt.  Die Ortschaftsratswahlen erfolgen nach den Grundsätzen von Gemeinderatswahlen. Es handelt sich also normalerweise um Verhältniswahlen, jeder Wähler hat drei Stimmen. Wählen bzw. gewählt werden können alle Deutschen und EU-Bürger mit Wohnsitz in der Ortschaft seit mindestens drei Monaten und im Alter von mindestens 18 Jahren.

Ortschaften einer Gemeinde haben einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher im Sinne eines Ortschaftsbürgermeisters. Diese Ortsvorsteher werden jedoch nicht direkt, sondern indirekt von den Ortschaftsräten gewählt. Der Ortschaftsbürgermeister steht an der Verwaltungsspitze einer Ortschaft. Zu den Aufgaben des Ortschaftsrates zählt zum Beispiel die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen mit Ausnahme von Schulen oder die Pflege öffentlicher Anlagen.

Sonderfall: Kreisfreie Städte

In Kreisfreien Städten besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stadtbezirke einzurichten. Diese Stadtbezirke können mit Stadtbezirksbeiräten ausgestattet werden. Stadtbezirksbeiräte sind jedoch keine direkt gewählten Vertretungen. Sie werden vom Stadtrat nach jeder Stadtratswahl benannt. Der Stadtbezirksbeirat muss parteipolitisch die Verhältnisse im Stadtrat widerspiegeln. Stadtbezirksbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnhaft sein.

Wahlergebnisse

Alle Wahlergebnisse, offizielle Termine und weitere Statistiken rund um die Kommunalwahlen in Sachsen finden Sie auf wahlen.sachsen.de