Am Anfang einer jeden Wahlperiode wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aus dem sächsischen Landtag zum/zur Sächsischen Ausländerbeauftragten gewählt. Der Fokus des/der Ausländerbeauftragten liegt auf den rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Belangen der in Sachsen lebenden Zugewanderten. Die Amtsführung kann aufgrund von aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen das Mandat erweitern.

Entstehung und gesetzliche Verankerung

Das Amt des sächsischen Ausländerbeauftragten gibt es seit 1992 und wurde nach einem Antrag der Grünen ins Leben gerufen. Die rassistischen Übergriffe in Hoyerswerda im September 1991 verdeutlichten die Dringlichkeit eines solchen Amtes für den gesellschaftlichen Frieden.

Am 01.04.1994 trat das Gesetz über den sächsischen Ausländerbeauftragten in Kraft.

Der damalige Ausländerbeauftragte Heiner Sandig sprach sich für ein Gesetz aus, um diese Position zu stärken und eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Durch dieses Gesetz wurde das Amt gefestigt und auch das Aufgaben- und Verantwortungsprofil festgeschrieben.

Vermittler zwischen Politik und Gesellschaft

Der/Die sächsische Ausländerbeauftragte setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Hierzu kooperiert er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags sowie mit den kommunalen Ausländerbeauftragten im Freistaat Sachsen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Erstellung eines jährlichen Berichts über die Situation der Ausländerinnen und Ausländer in Sachsen.
  • Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Beschlüssen, die die Belange von Ausländerinnen und Ausländern betreffen, sowie beratende Tätigkeit in diesem Zusammenhang.
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Petitionen, die über den Petitionsausschuss eingereicht werden und die Belange von Ausländerinnen und Ausländern betreffen.
  • Bearbeitung von Bitten und Beschwerden, die an seine/ihre Stelle gerichtet sind.
  • Weiterleitung von Informationen über Verletzungen von Rechten oder Benachteiligungen von ausländischen Menschen an die entsprechenden Behörden.
  • Zusammenarbeit mit und Unterstützung von kommunalen Ausländerbeauftragten.
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen, wie Organisationen, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen, die sich mit Integrationsarbeit etc. beschäftigen.

Amtsinhaber seit 1992

  • 1992–2004: Heiner Sandig
  • 2004–2009: Friederike de Haas
  • 2009–2014: Prof. Martin Gillo
  • 2014–2025: Geert Mackenroth (CDU)

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte (KAIB)

Die zehn Landkreise und die drei kreisfreien Städte sind ebenso dazu aufgefordert, Ausländer- und Integrationsbeauftragte zu benennen, die sich gezielt mit den Anliegen der Migrantinnen und Migranten in der jeweiligen Kommune auseinandersetzen.

Der ehemalige Ausländerbeauftragte Sandig schreibt 1994 in seinem Bericht den kommunalen Ausländerbeauftragten eine bedeutende Rolle zu. Sie fungieren als direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort und übernehmen eine Funktion, die in den alten Bundesländern durch die etablierte Zusammenarbeit zwischen Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden gegeben ist. Solche Strukturen befanden sich in den neuen Bundesländern in den 90er Jahren noch im Aufbau. Angesichts einer eher geringen Übernahme sozialer Verantwortung in der sich entwickelnden Zivilgesellschaft sollten bezahlte und strukturierte Positionen entstehen, um diese Aufgaben abdecken zu können, wie  zum Beispiel Sozialarbeit in Unterkünften für Geflüchtete.

Quellen und Literatur: