Aufgrund der Fluchtbewegungen infolge der Jugoslawien-Kriege entstanden 1991 hitzige politische Debatten über das Asylrecht. Der Historiker Ulrich Herbert bezeichnete diese als "eine der schärfsten, polemischsten und folgenreichsten innenpolitischen Auseinandersetzungen der deutschen Nachkriegsgeschichte". Populistische Begriffe wie „Asylmissbrauch“ und „Scheinasylanten“ prägten den politischen Diskurs über die Asylpolitik. Es wurde behauptet, dass Asylsuchende nur nach Deutschland kämen, um von Sozialleistungen zu profitieren. Medien wie die „Bild“ titelten mit Schlagzeilen wie „Die Flut steigt – wann sinkt das Boot?“ oder „Fast jede Minute ein neuer Asylant“. Die Union forderte eine starke Einschränkung des Asylrechts und argumentierte, dass nur so die Herausforderungen der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten gelöst werden könnten. Die SPD und die Grünen lehnten diese Änderung ab und betonten die Bedeutung des Asylrechts als Menschenrecht.
Die politische Debatte war von rassistischen Ausschreitungen begleitet, bei denen es zu Pogromen in mehreren Städten kam. Dabei wurden oft die Opfer, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für die Vorfälle verantwortlich gemacht. Das Asylrecht wurde infrage gestellt und als Ursache für die rassistischen Ausschreitungen angesehen. Ein Beispiel dafür ist die Aussage des damaligen Berliner Innensenators Dieter Heckelmann nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen: „Was sich in den Zustimmungsbekundungen zeigt, ist nicht Rechtsradikalismus, Ausländerfeindlichkeit oder gar Rassismus, sondern der vollauf berechtigte Unmut über den Massenmissbrauch des Asylrechts.“ Medienberichte verstärkten die politische Debatte, bei der die Gewalttäter den Eindruck erlangen konnten, im Sinne einer politischen Mehrheit zu handeln. Die Tagesschau meldete zu den rassistischen Ausschreitungen 1991 in Hoyerswerda: „Der Triumph der braven Bürger. Eine Woche lang hatten sie zugeschaut, als die Rechtsradikalen randalierten. Dann waren die 70.000 Deutschen von Hoyerswerda ihre 300 Ausländer los. Die Polizei, das Land Sachsen, die Bundesregierung, sie kapitulierten vor dem Terror der Straße.“
Die Bedeutung der Asyldebatte als Auslöser für die Gewalt auf der Straße war unübersehbar. Selbst das Bundeskriminalamt betonte in seiner ersten Lageeinschätzung, dass „der eklatante Anstieg der vorwiegend gegen Asylbewerber gerichteten Gewalt im September und Oktober 1991 auf die derzeit öffentlich geführte Asyldebatte zurückzuführen“ sein dürfte. Allerdings bestanden sehr unterschiedliche Ansichten darüber, was aus diesem Zusammenhang folgen müsse. Während Sozialdemokraten und Grüne die Ursache der Gewalt in der politischen Diskussion selbst sahen und der Union Stimmungsmache und politische Brandstiftung vorwarfen, sah die Union die Gewalt als Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem bestehenden Asylrecht, das deshalb eingeschränkt werden müsse.
Die Debatte um das Asylrecht und die Gewalt verstärkten sich gegenseitig. Im Sommer 92 hatten sich die Sozialdemokraten angesichts der andauernden Gewalt gezwungen gesehen, der Einschränkung des Artikel 16 zuzustimmen. Durch den neuen Grundrechtsartikel 16a mit dem Konzept der sicheren Herkunftsländer und Drittstaaten wurden die Chancen auf eine individuelle Asylprüfung stark reduziert. Erst nach der Umsetzung dieses sogenannten Asylkompromisses sanken besonders die Zahlen fremdenfeindlicher Brandanschläge deutlich. Die Auswirkungen der rechten Gewalt prägten Sachsen nachhaltig. Rechte Akteure konnten sich etablieren, veränderten die soziale Struktur und schufen Zonen der Angst. Gleichzeitig entstanden neue Formen des zivilgesellschaftlichen Protestes gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt.
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