Süderweiterung und erste Vertragsreform
1981 fand Griechenland Aufnahme in der Gemeinschaft, 1986 folgten Spanien und Portugal. Diese so genannte Süderweiterung erfolgte vorrangig aus politischen Motiven, wollte man doch die Überwindung der diktatorischen Strukturen und das Streben nach Demokratie in diesen südlichen Ländern unterstützen. Um das Wirtschaftsgefälle, das zwischen der EG und den neuen Beitrittsländern bestand, zu verringern, legte die Gemeinschaft nun vermehrt Wert auf Maßnahmen der Regional- und Strukturpolitik.
Zu Beginn der 80er Jahre hatte die EG ihre Lähmung überwunden und es setzte eine Phase intensiver Reformdiskussionen ein. 1981 legten die Außenminister Deutschlands und Italiens, Genscher und Colombo, einen gemeinsamen Entwurf für eine vertragliche Vereinbarung über eine „Europäische Union“ vor. Das EP verabschiedete 1984 den Entwurf einer Europäischen Verfassung.
Unter maßgeblicher Mitwirkung des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors sowie des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl und des französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand kam der europäische Einigungsprozess schließlich wieder in Schwung. Die erste größere Reform der EG-Verträge trat 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in Kraft. Sie sah die Vollendung des Binnenmarktes vor, dazu wurden die Entscheidungsverfahren im Ministerrat durch häufigere Mehrheitsentscheidungen und eine Aufwertung des EP verändert. Auch wurden die Zuständigkeiten der Gemeinschaft in einigen Politikfeldern ausgedehnt und die EPZ erstmals vertraglich verankert. Mit der EEA und der weitergehenden Verwirklichung des Binnenmarktes wurde eine wesentliche Vertiefung der Integration erreicht und die Gemeinschaft orientierte sich fortan am Ziel einer Europäischen Union. Gleichzeitig wuchs aber auch die Einsicht, dass der Binnenmarkt ohne eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auf die Dauer nicht funktionieren würde. Im Juni 1989 legte Delors daher auf dem Gipfel in Madrid einen Dreistufenplan zur Realisierung dieses Zieles vor.
Die Mitgliedsstaaten der EU nach Zeitfolge ihres Beitritts
Gründungsstaaten / EG der 6 seit 1951
Bundesrepublik Deutschland
Französische Republik
Italienische Republik
Königreich der Niederlande
Königreich Belgien
Großherzogtum Luxemburg
Erweiterung zur EG der 9 im Jahre 1973
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Königreich Dänemark
Republik Irland
Erweiterung zur EG der 10 im Jahre 1981
Griechische Republik
Erweiterung zur EG der 12 im Jahre 1986
Königreich Spanien
Portugiesische Republik
Erweiterung zur EU der 15 im Jahre 1995
Königreich Schweden
Republik Österreich
Republik Finnland
Erweiterung zur EU der 25 im Jahre 2004
Republik Estland
Republik Lettland
Republik Litauen
Republik Malta
Republik Polen
Slowakische Republik
Republik Slowenien
Tschechische Republik
Republik Ungarn
Republik Zypern
Erweiterung zur EU der 27 im Jahre 2007
Republik Bulgarien
Republik Rumänien
Erweiterung zur EU der 28 im Jahre 2013
Republik Kroatien
Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020
Beim Referendum über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union im Jahr 2016 stimmt eine knappe Mehrheit für den Austritt, welcher am 31.01.2020 vollzogen wird.