Die folgenden Jahre waren geprägt vom Zerfall des Ost-West-Konflikts. Die Sowjetunion zerfiel, der Warschauer Pakt löste sich auf, das geteilte Deutschland vereinigte sich wieder und die neuen Bundesländer wurden auch Bestandteil der EG. Für die Staaten des ehemaligen Ostblocks ebenso wie für die Staaten, die sich im Ost-West-Antagonismus stets neutral verhalten hatten, gewann die EU aufgrund ihrer wirtschaftlichen Überlegenheit und politischen Stärke immer mehr Anziehungskraft

Der nächste große Integrationsschritt war der Maastrichter Vertrag. Mit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993 wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Dies sollte verdeutlichen, dass aus der zuvor überwiegend wirtschaftlich ausgerichteten Gemeinschaft nun eine Union geworden ist, die durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik (ZIJ) ergänzt worden ist. Symbolisch wird diese Union oft als Tempel dargestellt, der auf den drei Säule EG, GASP und ZIJ ruht. Es wurde auch vereinbart, die bisherige währungspolitische Zusammenarbeit in eine Europäische Währungsunion umzuwandeln und den Euro als gemeinsame Währung einzuführen. Darüber hinaus wurden in Maastricht die Kompetenzen des EP erheblich ausgeweitet.

1995 wurde die Union auf nunmehr 15 Mitgliedstaaten erweitert. Die ehemaligen EFTA-Staaten (Europäische Freihandelszone) Schweden, Finnland und Österreich waren die neuesten EU-Mitglieder. Zusammen mit der steigenden Mitgliederzahl wurde jedoch auch der Ruf nach institutionellen Reformen der Union immer lauter, erwiesen sich doch vor allem die Abstimmungsverfahren als nicht effizient genug.

Im Vertrag von Amsterdam, der 1997 in Kraft trat, ist es jedoch nicht gelungen, diese Probleme grundlegend zu lösen, in Einzelbereichen ergaben sich jedoch Verbesserungen: Die Mehrheitsbeschlüsse im Rat wurden ausgeweitet; das EP erhielt größere Befugnisse, indem das Mitentscheidungsverfahren, bei dem EP und Rat gleichberechtigt an der Entscheidungsfindung mitwirken, ausgedehnt wurde; die Stellung des Kommissionspräsidenten wurde gestärkt. Zugleich wurde eine Flexibilitätsklausel beschlossen, die es erstmals einer Mehrheit von EU-Staaten ermöglicht, durch eine engere Zusammenarbeit die Integration voranzubringen, auch wenn sich daran nicht alle Staaten beteiligen wollen. Fortschritte für die Integration brachte der Amsterdamer Vertrag vor allem im Bereich der Innen- und Rechtspolitik, so ist das Schengener Abkommen, durch das die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft werden, Vertragsbestandteil.

1999 wurde in 12 der 15 Mitgliedstaaten der EU der Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt und damit die in Maastricht beschlossene Wirtschafts- und Währungsunion realisiert. Seit 2002 gibt es den Euro auch als Münzen für den täglichen Zahlungsverkehr.

Gründungsstaaten / EG der 6 seit 1951
Bundesrepublik Deutschland
Französische Republik
Italienische Republik
Königreich der Niederlande
Königreich Belgien
Großherzogtum Luxemburg

Erweiterung zur EG der 9 im Jahre 1973
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Königreich Dänemark
Republik Irland

Erweiterung zur EG der 10 im Jahre 1981
Griechische Republik

Erweiterung zur EG der 12 im Jahre 1986
Königreich Spanien
Portugiesische Republik

Erweiterung zur EU der 15 im Jahre 1995
Königreich Schweden
Republik Österreich
Republik Finnland

Erweiterung zur EU der 25 im Jahre 2004
Republik Estland
Republik Lettland
Republik Litauen
Republik Malta
Republik Polen
Slowakische Republik
Republik Slowenien
Tschechische Republik
Republik Ungarn
Republik Zypern

Erweiterung zur EU der 27 im Jahre 2007
Republik Bulgarien
Republik Rumänien

Erweiterung zur EU der 28 im Jahre 2013
Republik Kroatien

Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020
Beim Referendum über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union im Jahr 2016 stimmt eine knappe Mehrheit für den Austritt, welcher am 31.01.2020 vollzogen wird.