Das 8. Kuratorium der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) hat sich am 14. August 2025 in Chemnitz konstituiert.

Berufen wurden die Kuratorinnen und Kuratoren vom Staatsminister für Kultus, Conrad Clemens.

Anlässlich der konstituierenden Sitzung sagte Clemens:

„Die Landeszentrale ist für die politische Bildung in Sachsen von unschätzbarem Wert. Ob Demokratie, Digitalisierung oder ökonomische und soziale Fragen – die SLpB behandelt die Themen, die viele Menschen bewegen, und gibt wertvolle Impulse, überparteilich und aus unterschiedlichen Perspektiven. Ich freue mich, dass die SLpB zurück im Geschäftsbereich des Kultusministeriums ist. Sie prägt die politische Bildung in ganz Sachsen mit Expertise und Innovationen. Das neue Kuratorium wird diesen Weg konstruktiv begleiten und unterstützen. Ich danke allen Kuratorinnen und Kuratoren, dass sie sich für diese ehrenamtliche Aufgabe bereit erklärt haben.“

Aufgaben

Das Kuratorium sichert die Überparteilichkeit der Arbeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Es ist außerdem beteiligt an der Festlegung des Arbeitsplanes und der Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale und nimmt den Jahresbericht der Landeszentrale entgegen. Das Kuratorium ist berechtigt, jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit der Landeszentrale einzuholen.

Arbeitsweise

An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Leiter der Landeszentrale oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit beratender Stimme teil. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder aus der Gruppe der Landtagsabgeordneten und mindestens fünf Mitglieder aus der Gruppe der sachverständigen Persönlichkeiten anwesend sind.

Zusammensetzung

Das Kuratorium besteht aus 21 Mitgliedern. Der Staatsminister für Kultus beruft zehn Sachverständige und auf Vorschlag des Landtages elf Mitglieder des Landtages für eine Legislaturperiode. Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.