Ohne Ehrenamtliche geht es nicht im Strafvollzug

Zum 25. Mal trafen sich Ende April ehrenamtlich im Strafvollzug Engagierte zur Fachtagung in Meißen. Der von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung unterstützte Austausch widmete sich der Frage, wie viel ziviles Engagement im Strafvollzug möglich ist.

 

Es gibt wenige gesellschaftliche Bereiche, in denen die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen einem solchen Balanceakt gleicht wie hinter Gittern. Allein in Sachsen engagieren sich über 100 Menschen ehrenamtlich in Haftanstalten. Sie begleiten Inhaftierte während und nach der Haft, organisieren Freizeitangebote vom Sport bis zur Gefangenenzeitschrift und helfen bei der Wohnungssuche, wenn die Zelle nach Verbüßen der Strafe wieder gegen ein eigenes Zuhause eingetauscht werden soll. Doch die besonderen Sicherheitsanforderungen machen das Ehrenamt hinter Gittern alles andere als einfach.

Ehrenamtliche und Justizvollzugsbeamte als Partner

Sie hätten es mit einer „zermürbenden Anzahl an Steinen“ zu tun, die ihnen in den Weg gelegt werden, sagte Hermann Jaekel, Vorsitzender des Dresdner Vereins HAMMER WEG bei der Fachtagung. Seit 2001 organisiert der Verein dieses jährliche Austauschtreffen in Meißen, seit einigen Jahren in Kooperation mit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Doch seit es die Tagung gibt, habe sich einiges zum Schlechteren verändert, so Jaekel. Von einem „Rollback“ sprach er, wenn es um fortschrittliche Ansätze im Strafvollzug geht. Auch andere Ehrenamtliche meldeten sich bereits zum Auftakt des Treffens zu Wort – mit Kritik an verhinderten Projekten, intransparenter Kommunikation und mangelnder Wertschätzung seitens des Vollzugspersonals und der Anstaltsleitungen.
 

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU), die sich auf der Tagung den Fragen der Ehrenamtlichen stellte, wollte das so nicht stehenlassen. „Ich finde wichtig, was Sie tun“, betonte sie. „Ich möchte aber nicht, dass Zivilgesellschaft und Justizvollzug gegeneinander ausgespielt werden.“ Die sächsischen Anstaltsleitungen seien an fortschrittlichen Konzepten interessiert, sähen sich aber gleichzeitig mit hohen Belegungszahlen, einer sich verändernden Gefangenenschaft und Personalmangel konfrontiert. Wenn das Personal kaum ausreiche, um den sicherheitsrelevanten Betrieb aufrechtzuerhalten, fehle schlicht die Kapazität, auch noch die Sicherheit externer Ehrenamtlicher zu gewährleisten.

Dieses Spannungsverhältnis zwischen Öffnung und Kontrolle bestimmte die diesjährige Tagung unter der Leitfrage „Wie viel ‚Zivil' ist zu viel?“. Trotz teils deutlicher Kritik war das Wochenende insgesamt von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Viele Ehrenamtliche betonten, wie wertvoll der Austausch in Meißen für sie sei – und wie bedeutsam es ist, dass sich auch Vollzugsbeamte, Richter sowie in diesem Jahr erstmals ehrenamtliche Schöffen daran beteiligen.
 

Verwahren oder Resozialisieren?

Das Spannungsverhältnis zwischen Öffnung und Schließung zeigte sich auch in der Frage, wie ein moderner Strafvollzug aussehen müsste. Die kriminologische Forschung argumentiert seit Langem, dass der wirksamste Strafvollzug jener ist, der Rückfälligkeit nach der Entlassung verhindert. Ob das allein durch die abschreckende Wirkung der Hafterfahrung gelingt, wird dabei zunehmend bezweifelt. Der Tenor der Ehrenamtlichen war klar: Dass Straffällige in Haft Job und Wohnung verlieren und vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten sind, begünstige eher das Gegenteil einer Wiedereingliederung.
Auch die Kriminologin Christine Graebsch plädierte deshalb in ihrem Vortrag dafür, verstärkt auf den offenen Vollzug zu setzen, also Haftformen, bei denen Verurteilte beispielsweise tagsüber außerhalb der Anstalt einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen können. „In Sachsen spielt der offene Vollzug aber eine marginale Rolle, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern", kritisierte sie. Justizministerin Geiert sprach sich zwar ebenfalls dafür aus, den offenen Vollzug öfter anzuwenden, mahnte aber: „Die Gesellschaft hat ein großes Sicherheitsbedürfnis.“ Sie höre immer wieder den Vorwurf der „Kuscheljustiz", und letztlich trügen die Anstaltsleitungen die Verantwortung, wenn im offenen Vollzug Straftaten geschähen.

Was ein moderner Strafvollzug heute schon leisten kann, zeigt der Verein Seehaus, der bei Leipzig einen Strafvollzug in freieren Formen für jugendliche Straftäter geschaffen hat. Statt hinter Gefängnismauern leben die Jugendlichen in einer familienähnlichen Umgebung mit klaren Regeln und sozialpädagogischer Betreuung. Ziel ist nicht Verwahrung, sondern Resozialisierung durch geregelten Alltag und Arbeit.

Die Opfer in den Fokus

Der Seehaus e. V. erprobt dabei nicht nur neue Vollzugsformen, sondern engagiert sich auch für einen anderen Blick auf Strafe insgesamt: einen, der die Opfer stärker in den Mittelpunkt rückt. Restorative Justice, also wiedergutmachende Gerechtigkeit, ist ein Konzept, bei dem Deutschlands Strafsystem noch ganz am Anfang steht, so Ulrich Weinhold, der über die Programme der Opferhilfe Sachsen e. V. sprach. Wer Opfer einer Straftat wird, wird im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht zwar befragt, doch Antworten auf die quälende Frage, warum das einem selbst geschehen ist, bekommen Opfer hingegen selten. „Es gibt Dinge, die können Strafverfahren nicht leisten“, sagte Weinhold.
 

Aufarbeitende Gespräche zwischen Opfern und Tätern oder vereinbarte Wiedergutmachungen funktionieren nicht in jedem Fall und werden auch nicht von jedem Opfer gewünscht. Doch sie können manchen helfen, wirklich mit der Tat abzuschließen. Bei der Fachtagung schilderte eine Überlebende einer schweren Straftat ihre quälenden Fragen nach der Tat und wie sie schließlich beschloss, selbst den Weg in die Haftanstalt zu ihrem Täter zu suchen — gegen erhebliche Widerstände. 

Solche Projekte unter dem Stichwort Restorative Justice beginnen langsam zu entstehen, etwa in der JVA Dresden. Dort nähern sich Täter über mehrere Stufen der Aufarbeitung ihrer Tat und kommen am Ende mit Opfern nicht ihrer eigenen, aber ähnlicher Straftaten ins Gespräch.

Täter-Opfer-Aufarbeitung oder Begleitung beim Übergang vom Gefängnis in die Freiheit stehen hier als Beispiele dafür, wie sich Menschen im Justizvollzug engagieren. Die Teilnehmenden der Tagung tauschten sich in Workshops auch zu vielen weiteren Themen aus. So berichteten Anstaltsbeiräte sowie ehrenamtliche Richter und Schöffinnen über ihre Arbeit. Studierende betonten, wie wichtig auch kurzzeitiges Engagement junger Menschen ist. Schülerzeitungen wiederum machen gute Erfahrungen mit Redaktionen, bei denen auch Jugendliche aus dem Jugendarrest mitschreiben.
 

Alle Angebote haben eines gemeinsam: Der hauptamtliche Vollzug könnte sie ohne Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Träger nicht bereitstellen. Dabei sind solche Angebote zentral für das Ziel des Strafvollzugs: die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft. Weinhold mahnte deshalb auch mit Blick auf den demographischen Wandel: „Gerade wenn die Babyboomer aus dem Dienst im Strafvollzug ausscheiden, werden wir das Ehrenamt brauchen, um das zu erfüllen, was im Strafvollzugsgesetz vorgegeben wird.“