Der Landtag organisiert sich in verschiedenen Einheiten, um effektiv arbeiten zu können. Unter anderem gliedert sich die Arbeit des Landtags in folgende Elemente:

Der Präsident des Landtages vertritt diesen nach außen und ist für dessen Verwaltung ebenso zuständig wie für die Organisation und Leitung der Plenarsitzungen. Er steht an der Spitze des 21köpfigen Landtagspräsidiums, das den Landtagspräsidenten bei seiner Arbeit unterstützt. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten die Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Fraktionen sowie 13 weitere Abgeordnete (gemäß des Stärkeverhältnisses der Fraktionen) als Mitglieder an. Der Landtagspräsident wird von der stärksten Parlamentsfraktion vorgeschlagen. Seit 1990 hat bislang immer die CDU die stärkste Landtagsfraktion gestellt. Derzeitiger Landtagspräsident ist Dr. Matthias Rößler (seit 2009).

Jede Partei, die mindestens sieben Abgeordnete in den Sächsischen Landtag entsendet, bildet eine Fraktion. Diese Vereinigungen von Abgeordneten derselben Partei sind die zentralen Akteursgruppen im Landtag. Sie verfügen intern über festgelegte Strukturen (Satzungen, Fraktionsvorsitz, Fraktionssitzungen, Arbeitskreise…) und haben vor allem die Aufgabe, Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einzubringen. Die Stärke jeder Fraktion ist maßgeblich für deren Bemessung von Redezeit im Plenum, für die Besetzung des Landtagspräsidiums und der Ausschüsse sowie für die Wahl der Ausschussvorsitzenden. Oft ist in der Praxis ein nach Fraktionen einheitliches Abstimmungsverhalten im Landtag zu beobachten, jedoch besteht weder ein Fraktionszwang noch ein imperatives Mandat, sondern jeder Abgeordnete ist in seinem Abstimmungsverhalten nur seinem Gewissen unterworfen. Fraktionszwang wäre gegeben, wenn alle Fraktionsmitglieder nach Parteilinie abstimmen müssten. Ein imperatives Mandat läge vor, wenn die Abgeordneten ausschließlich den Willen ihrer Wählerbasis umsetzen müssten.

Derzeit (Juli 2019) sind im Sächsischen Landtag fünf Fraktionen vertreten (Tab. 1). Davon bilden die CDU und SPD das Regierungslager, während sich Die Linke, Bündnis 90 /Die Grünen und die AfD in der Opposition befinden.

 2019201420092004199919941990
CDU32,1%
45 Sitze
39,4%
59 Sitze
40,2%
58 Sitze
41,1%
55 Sitze
56,9%
76 Sitze
58,1%
77 Sitze
53,8%
92 Sitze
AfD27,5%
38 Sitze1
9,7%
14 Sitze
PDS/Linke10,4%
14 Sitze
18,9%
27 Sitze
20,6%
29 Sitze
23,6%
31 Sitze
22,2%
30 Sitze
16,5%
21 Sitze
10,2%
17 Sitze
GRÜNE8,6%
12 Sitze
5,7%
8 Sitze
6,4%
9 Sitze
5,1%
6 Sitze
2,6%
 
4,1%
 
5,6%
9 Sitze
SPD7,7%
10 Sitze
12,4%
18 Sitze
10,4%
14 Sitze
9,8%
13 Sitze
10,7%
14 Sitze
16,6%
22 Sitze
19,1%
32 Sitze
FDP4,5%3,8%
 
10,0%
14 Sitze
5,9%
7 Sitze
1,1%
 
1,7%
 
5,3%
10 Sitze
NPD0,6%4,9%
 
5,6%
8 Sitze
9,2%
12 Sitze
1,4%
 
Sonstige8,6%5,1%6,8%5,3%5,1%3,0%6,0%
Wahlbeteiligung66,5%49,1%52,2%59,6%61,1%58,4%72,8%
Sitze (gesamt)1191126132124120120

160

1 Aufgrund einer nicht mit dem Landeswahlgesetz konformen Vorgehensweise bei der Besetzung der Listenplätze durch die AfD wurde die Länge der Liste durch die Landeswahlleitung beschränkt, was durch das Landesverfassungsgericht schließlich in der Sache, jedoch in geringerem Maße, bestätigt wurde. Nach Zweitstimmen hätten der AfD 39 Sitze zugestanden, ein Platz im Landtag bleibt daher unbesetzt.

Mandat durch ...gesamtCDUAfDLinkeGrüneSPDFDPNPD
2019Direktstimmen60411513000
 darunter Überhangmandate00000000
 Listenstimmen59142311391000
 darunter Ausgleichsmandate00000000
 Insgesamt11914538114121000

2014

Direktstimmen6059010000
 darunter Überhangmandate33000000
 Listenstimmen660142681800
 darunter Ausgleichsmandate30110100
 Insgesamt12659142781800
2009Direktstimmen6058 20000
 darunter Überhangmandate66 00000
 Listenstimmen720 27914148
 darunter Ausgleichsmandate60 21111
 Insgesamt13258 29914148

2004

Direktstimmen6055 40100
 darunter Überhangmandate22 00000
 Listenstimmen640 27612712
 darunter Ausgleichsmandate20 10100
 Insgesamt12455 31613712

1 Aufgrund einer nicht mit dem Landeswahlgesetz konformen Vorgehensweise bei der Besetzung der Listenplätze durch die AfD wurde die Länge der Liste durch die Landeswahlleitung beschränkt, was durch das Landesverfassungsgericht schließlich in der Sache, jedoch in geringerem Maße, bestätigt wurde. Nach Zweitstimmen hätten der AfD 39 Sitze zugestanden, ein Platz im Landtag bleibt daher unbesetzt.

Verwaltungsgrenzen, © GEOSN 2014, Wahlkreisgrenzen, © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2014

01 Vogtland 116 Erzgebirge 431 Leipzig 546 Dresden 6
02 Vogtland 217 Erzgebirge 532 Leipzig 647 Dresden 7
03 Vogtland 318 Mittelsachsen 133 Leipzig 748 Sächs. Schweiz−O. 1
04 Vogtland 419 Mittelsachsen 234 Nordsachsen 149 Sächs. Schweiz−O. 2
05 Zwickau 120 Mittelsachsen 335 Nordsachsen 250 Sächs. Schweiz−O. 3
06 Zwickau 221 Mittelsachsen 436 Nordsachsen 351 Sächs.Schweiz−O. 4
07 Zwickau 322 Mittelsachsen 537 Meißen 152 Bautzen 1
08 Zwickau 423 Leipzig Land 138 Meißen 253 Bautzen 2
09 Zwickau 524 Leipzig Land 239 Meißen 354 Bautzen 3
10 Chemnitz 125 Leipzig Land 340 Meißen 455 Bautzen 4
11 Chemnitz 226 Leipzig Land 441 Dresden 156 Bautzen 5
12 Chemnitz 327 Leipzig 142 Dresden 257 Görlitz 1
13 Erzgebirge 128 Leipzig 243 Dresden 358 Görlitz 2
14 Erzgebirge 229 Leipzig 344 Dresden 459 Görlitz 3
15 Erzgebirge 330 Leipzig 445 Dresden 560 Görlitz 4

Gemeinden, Teilgemeinden und Kreisfreie Städte nach Listenstimmenanteilen für die Parteien

ParteiGemeindeStimmenanteil
CDUCrostwitz / Chrósćicy60,7%
 Panschwitz-Kuckau / Pančicy-Kukow56,4%
AfDLampertswalde48,4%
 Neißeaue48,4%
LINKE   Leipzig 2 20,0%
 Leipzig 417,7%
GrüneLeipzig 526,7%
 Leipzig 424,3%
SPDMarkkleeberg, Stadt12,6%
 Böhlen, Stadt11,9%
 FDPElsnig13,6%
 Ottendorf-Okrilla11,2%

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Das Plenum ist die Vollversammlung der sächsischen Landtagsabgeordneten. In der Regel findet das Plenum einmal monatlich vor allem zur Beratung und Abstimmung von Gesetzentwürfen im Plenarsaal statt. Es wird dabei vom Landtagspräsidenten geleitet. Außerdem werden hier Regierungserklärungen abgegeben, Anträge sowie Große und Kleine Anfragen behandelt, Debatten innerhalb der Aktuellen Stunde geführt, Regierungsmitglieder befragt sowie Sonderveranstaltungen und die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin durchgeführt. Die Redezeiten für die einzelnen Fraktionen bei den Plenardebatten werden vorab vom Präsidium gemäß den Fraktionsstärken festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt jede Fraktion selbst, welche ihrer Abgeordneten wie lange sprechen. Im Plenarsaal des Sächsischen Landtags ist jedem Abgeordneten ein Platz zugewiesen, wobei die Sitze der Fraktionen gruppenweise angeordnet sind (Abb. 4).

Zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Abschlussberichten oder Empfehlungen für das Plenum bildet der Landtag für die Dauer einer Legislaturperiode eine Reihe von nicht öffentlich tagenden Fachausschüssen, in welche die Fraktionen ihre jeweiligen Fachexperten entsenden. Die Anzahl der Ausschussmitglieder pro Fraktion richtet sich dabei nach der Fraktionsstärke. Die Fachausschüsse dürfen nicht politisch eigeninitiativ vorgehen, sondern sich nur mit den ihnen zugewiesenen Gesetzentwürfen, Anträgen oder Berichten befassen. Die Ausschüsse können zur Informationseinholung Expertenanhörungen durchführen. In der laufenden 6. Wahlperiode (2014-2019) hat der Landtag folgende neun Fachausschüsse eingerichtet:

  • Verfassungs- und Rechtsausschuss,
  • Haushalts- und Finanzausschuss,
  • Ausschuss für Schule und Sport,
  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
  • Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft,
  • Innenausschuss,
  • Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration,
  • Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien,
  • Europaausschuss.

Ergänzend zu den Fachausschüssen bestehen vier ständige Ausschüsse (Bewertungsausschuss, Petitionsausschuss, Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, Wahlprüfungsausschuss). Außerdem kann der Landtag im Bedarfsfall zeitlich befristete Sonderausschüsse (Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse auf Antrag von einem Fünftel der Abgeordneten) einrichten.