Der Landtag organisiert sich in verschiedenen Einheiten, um effektiv arbeiten zu können. Unter anderem gliedert sich die Arbeit des Landtags in folgende Elemente:

Der Präsident des Landtages vertritt diesen nach außen und ist für dessen Verwaltung ebenso zuständig wie für die Organisation und Leitung der Plenarsitzungen. Er steht an der Spitze des 21köpfigen Landtagspräsidiums, das den Landtagspräsidenten bei seiner Arbeit unterstützt. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten die Fraktionsvorsitzenden aller im Landtag vertretenen Fraktionen sowie 13 weitere Abgeordnete (gemäß des Stärkeverhältnisses der Fraktionen) als Mitglieder an. Der Landtagspräsident wird von der stärksten Parlamentsfraktion vorgeschlagen. Seit 1990 hat bislang immer die CDU die stärkste Landtagsfraktion gestellt. Derzeitiger Landtagspräsident ist Alexander Dierks (seit 2024).

Jede Partei, die mindestens sechs Abgeordnete in den Sächsischen Landtag entsendet, bildet eine Fraktion. Diese Vereinigungen von Abgeordneten derselben Partei sind die zentralen Akteursgruppen im Landtag. Sie verfügen intern über festgelegte Strukturen (Satzungen, Fraktionsvorsitz, Fraktionssitzungen, Arbeitskreise…) und haben vor allem die Aufgabe, Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einzubringen. Die Stärke jeder Fraktion ist maßgeblich für deren Bemessung von Redezeit im Plenum, für die Besetzung des Landtagspräsidiums und der Ausschüsse sowie für die Wahl der Ausschussvorsitzenden. Oft ist in der Praxis ein nach Fraktionen einheitliches Abstimmungsverhalten im Landtag zu beobachten, jedoch besteht weder ein Fraktionszwang noch ein imperatives Mandat, sondern jeder Abgeordnete ist in seinem Abstimmungsverhalten nur seinem Gewissen unterworfen. Fraktionszwang wäre gegeben, wenn alle Fraktionsmitglieder nach Parteilinie abstimmen müssten. Ein imperatives Mandat läge vor, wenn die Abgeordneten ausschließlich den Willen ihrer Wählerbasis umsetzen müssten.

Übersicht Fraktionen im Sächsischen Landtag (externe Verlinkung landtag.sachsen.de)

 20242019201420092004199919941990
CDU31,9%
41 Sitze
32,1%
45 Sitze
39,4%
59 Sitze
40,2%
58 Sitze
41,1%
55 Sitze
56,9%
76 Sitze
58,1%
77 Sitze
53,8%
92 Sitze
AfD

30,6%
40 Sitze

27,5%
38 Sitze1
9,7%
14 Sitze
PDS/Die Linke4,5%
6 Sitze
10,4%
14 Sitze
18,9%
27 Sitze
20,6%
29 Sitze
23,6%
31 Sitze
22,2%
30 Sitze
16,5%
21 Sitze
10,2%
17 Sitze
GRÜNE5,1%
7 Sitze
8,6%
12 Sitze
5,7%
8 Sitze
6,4%
9 Sitze
5,1%
6 Sitze
2,6%
 
4,1%
 
5,6%
9 Sitze
SPD7,3%
10 Sitze
7,7%
10 Sitze
12,4%
18 Sitze
10,4%
14 Sitze
9,8%
13 Sitze
10,7%
14 Sitze
16,6%
22 Sitze
19,1%
32 Sitze
FDP0,9%4,5%3,8%
 
10,0%
14 Sitze
5,9%
7 Sitze
1,1%
 
1,7%
 
5,3%
10 Sitze
BSW11,8%
15 Sitze
       
NPD-0,6%4,9%
 
5,6%
8 Sitze
9,2%
12 Sitze
1,4%
 
Freie Wähler2,3%
1 Sitz
3,4%1,6%     
Sonstige 8,6%5,1%6,8%5,3%5,1%3,0%6,0%
Wahlbeteiligung74,4%66,5%49,1%52,2%59,6%61,1%58,4%72,8%
Sitze (gesamt)1201191126132124120120

160

1 Aufgrund einer nicht mit dem Landeswahlgesetz konformen Vorgehensweise bei der Besetzung der Listenplätze durch die AfD wurde die Länge der Liste durch die Landeswahlleitung beschränkt, was durch das Landesverfassungsgericht schließlich in der Sache, jedoch in geringerem Maße, bestätigt wurde. Nach Zweitstimmen hätten der AfD 39 Sitze zugestanden, ein Platz im Landtag bleibt daher unbesetzt.

Mandat durch ...gesamtCDUAfDLinkeGrüneSPDFDPNPDFreie WählerBSW
2024Direktstimmen6027282200010
 darunter Überhangmandate0000000000
 Listenstimmen601412451000015
 darunter Ausgleichsmandate0000000000
 Insgesamt1204140671000115
2019Direktstimmen604115130000-
 darunter Überhangmandate000000000-
 Listenstimmen591423113910000-
 darunter Ausgleichsmandate000000000-
 Insgesamt119145381141210000-

2014

Direktstimmen60590100000-
 darunter Überhangmandate330000000-
 Listenstimmen6601426818000-
 darunter Ausgleichsmandate301101000-
 Insgesamt126591427818000-
2009Direktstimmen6058 20000--
 darunter Überhangmandate66 00000--
 Listenstimmen720 27914148--
 darunter Ausgleichsmandate60 21111--
 Insgesamt13258 29914148--

2004

Direktstimmen6055 40100--
 darunter Überhangmandate22 00000--
 Listenstimmen640 27612712--
 darunter Ausgleichsmandate20 10100--
 Insgesamt12455 31613712--

1 Aufgrund einer nicht mit dem Landeswahlgesetz konformen Vorgehensweise bei der Besetzung der Listenplätze durch die AfD wurde die Länge der Liste durch die Landeswahlleitung beschränkt, was durch das Landesverfassungsgericht schließlich in der Sache, jedoch in geringerem Maße, bestätigt wurde. Nach Zweitstimmen hätten der AfD 39 Sitze zugestanden, ein Platz im Landtag bleibt daher unbesetzt.

01 Vogtland 116 Erzgebirge 531 Leipzig 746 Dresden 7
02 Vogtland 217 Mittelsachsen 132 Leipzig 847 Dresden 8
03 Vogtland 318 Mittelsachsen 233 Nordsachsen 148 Sächs. Schweiz−O. 1
04 Zwickau 119 Mittelsachsen 334 Nordsachsen 249 Sächs. Schweiz−O. 2
05 Zwickau 220 Mittelsachsen 435 Nordsachsen 350 Sächs. Schweiz−O. 3
06 Zwickau 321 Leipzig Land 136 Meißen 151 Sächs.Schweiz−O. 4
07 Zwickau 422 Leipzig Land 237 Meißen 252 Bautzen 1
08 Zwickau 523 Leipzig Land 338 Meißen 353 Bautzen 2
09 Chemnitz 124 Leipzig Land 439 Meißen 454 Bautzen 3
10 Chemnitz 225 Leipzig 140 Dresden 155 Bautzen 4
11 Chemnitz 326 Leipzig 241 Dresden 256 Bautzen 5
12 Erzgebirge 127 Leipzig 342 Dresden 357 Görlitz 1
13 Erzgebirge 228 Leipzig 443 Dresden 458 Görlitz 2
14 Erzgebirge 329 Leipzig 544 Dresden 559 Görlitz 3
15 Erzgebirge 430 Leipzig 645 Dresden 660 Görlitz 4

Gemeinden, Teilgemeinden und Kreisfreie Städte nach Listenstimmenanteilen für die Parteien

ParteiGemeindeStimmenanteil
CDUCrostwitz / Chrósćicy60,7%
 Panschwitz-Kuckau / Pančicy-Kukow56,4%
AfDLampertswalde48,4%
 Neißeaue48,4%
LINKE   Leipzig 2 20,0%
 Leipzig 417,7%
GrüneLeipzig 526,7%
 Leipzig 424,3%
SPDMarkkleeberg, Stadt12,6%
 Böhlen, Stadt11,9%
 FDPElsnig13,6%
 Ottendorf-Okrilla11,2%

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Das Plenum ist die Vollversammlung der sächsischen Landtagsabgeordneten. In der Regel findet das Plenum einmal monatlich vor allem zur Beratung und Abstimmung von Gesetzentwürfen im Plenarsaal statt. Es wird dabei vom Landtagspräsidenten geleitet. Außerdem werden hier Regierungserklärungen abgegeben, Anträge sowie Große und Kleine Anfragen behandelt, Debatten innerhalb der Aktuellen Stunde geführt, Regierungsmitglieder befragt sowie Sonderveranstaltungen und die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin durchgeführt. Die Redezeiten für die einzelnen Fraktionen bei den Plenardebatten werden vorab vom Präsidium gemäß den Fraktionsstärken festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt jede Fraktion selbst, welche ihrer Abgeordneten wie lange sprechen. Im Plenarsaal des Sächsischen Landtags ist jedem Abgeordneten ein Platz zugewiesen, wobei die Sitze der Fraktionen gruppenweise angeordnet sind (Abb. 4).

Zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Abschlussberichten oder Empfehlungen für das Plenum bildet der Landtag für die Dauer einer Legislaturperiode eine Reihe von nicht öffentlich tagenden Fachausschüssen, in welche die Fraktionen ihre jeweiligen Fachexperten entsenden. Die Anzahl der Ausschussmitglieder pro Fraktion richtet sich dabei nach der Fraktionsstärke. Die Fachausschüsse dürfen nicht politisch eigeninitiativ vorgehen, sondern sich nur mit den ihnen zugewiesenen Gesetzentwürfen, Anträgen oder Berichten befassen. Die Ausschüsse können zur Informationseinholung Expertenanhörungen durchführen. 

Ergänzend zu den Fachausschüssen bestehen ständige Ausschüsse (Bewertungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss). Außerdem kann der Landtag im Bedarfsfall zeitlich befristete Sonderausschüsse (Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse auf Antrag von einem Fünftel der Abgeordneten) einrichten.

Am 1. Oktober 2024 hat sich der 8. Sächsische Landtag neu konstituiert, wodurch die Arbeit der bisherigen Ausschüsse der 7. Wahlperiode endete. Für die Bearbeitung dringender Angelegenheiten setzte der Landtag bis zur Bildung der Fachausschüsse einen Hauptausschuss mit 21 Mitgliedern ein.