1990 wurde der Freistaat Sachsen im Rahmen der deutschen Vereinigung als Land der Bundesrepublik Deutschland wieder gegründet. Der feierliche Gründungsakt wurde am 3. Oktober 1990 auf der geschichtsträchtigen Albrechtsburg in Meißen vollzogen.

Seine volle demokratische Legitimation erhielt der neue Freistaat mit den Landtagswahlen vom 14. Oktober 1990. In der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtages am 27. Oktober 1990 wurde die offizielle Bezeichnung „Freistaat Sachsen” beschlossen. Es folgte die Bildung der Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sowie die Einführung der Sächsischen Verfassung am 6. Juni 1992.

Unter den fünf östlichen Ländern (Neuen Ländern) der Bundesrepublik Deutschland stellt Sachsen mit 4,1 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste und auch wirtschaftlich gewichtigste dar. Die historische Verwandtschaft mit dem Freistaat Thüringen und Sachsen-Anhalt bringt unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk als Dreiländeranstalt zum Ausdruck. Weiterhin bestehen auch recht enge Beziehungen von Politik und Verwaltung in Sachsen zu den ehemaligen „Partnerländern“ Bayern und Baden-Württemberg. Seit Jahren trägt eine erhebliche Wanderungsbewegung von sächsischen Arbeitssuchenden auf den süddeutschen Arbeitsmarkt zu einer besonderen Verflechtung dieser Länder bei.

Die zumeist arbeitsmarktbedingte Abwanderung und besonders der massive Rückgang von Geburten zu Beginn der 90er Jahre führten in vielen sächsischen Städten zu einem erheblichen Bevölkerungsverlust bei gleichzeitigem Anstieg des Durchschnittsalters. Besonders in Ostsachsen (z. B. in Hoyerswerda, Weißwasser oder Görlitz) haben viele Städte seit 1989 bis zu einem Drittel ihrer Einwohnerschaft verloren. So ergibt sich ein ambivalentes Bild vom wirtschaftlichen Zustand des Freistaates, der bedeutend besser ist als in den europäischen Nachbarländern Polen und Tschechien, weitgehend besser als in den übrigen östlichen Bundesländern aber immer noch erheblich schlechter als in den westlichen Bundesländern.