Blockadepolitik Frankreichs und die Entstehung der EG
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erwies sich rasch als großer wirtschaftlicher Erfolg. Die späten 50er und frühen 60er Jahre waren geprägt von einem starken Wirtschaftswachstum, das zu einer optimistischen Aufbruchstimmung in Westeuropa führte. Bis 1962 waren die ersten großen Schritte zu einer gemeinsamen Agrarpolitik der Mitgliedstaaten getan, damit wurde der Grundstein zu einem der bis heute bedeutendsten Arbeitsfelder der Gemeinschaft gelegt.
Von großer Bedeutsamkeit für die damals noch kleine Gruppe von Staaten, die durch die europäischen Verträge verbunden waren, wurde der 1958 ernannte neue französische Staatspräsident Charles de Gaulle. Er hat bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 1969 die Geschicke Europas in maßgeblicher Weise geprägt. De Gaulles Europakonzeption lässt sich stark vereinfachend als „Europa der Vaterländer“ charakterisieren; er wandte sich gegen die Vergemeinschaftung von Politikbereichen auf supranationaler Ebene und plädierte stattdessen für die Zusammenarbeit souveräner Nationalstaaten auf europäischer Ebene, wobei Frankreich eine zentrale Rolle zukommen sollte. 1960 versuchte de Gaulle seine Vorstellungen von Europa in Form einer Europäischen Politischen Union durchzusetzen, auf seinen Druck hin wurden die laufenden Verhandlungen über eine Freihandelszone abgebrochen, einer weiteren Integration widersetzte er sich durch ein zweimaliges Veto gegen den Beitritt Großbritanniens.
Einen Rückschlag erlitt die Integrationspolitik auch durch die „Politik des leeren Stuhles“, die von Frankreich ab der zweiten Hälfte des Jahres 1965 betrieben wurde. Das Land widersetzte sich dem Versuch, Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat einzuführen, indem es den europäischen Gremien fern blieb. Das Problem wurde im Jahr 1966 durch den sog. „Luxemburger Kompromiss“ gelöst. Er sieht in einigen Bereichen künftig Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit vor, jedes Land kann jedoch, wenn seine vitalen Interessen berührt sind, sein Veto einlegen. Dies hat die Entscheidungsfähigkeit der Gemeinschaft für sehr lange Zeit erheblich eingeschränkt.
Bis 1967 existierten die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom mit ihren jeweiligen Entscheidungsorganen nebeneinander. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurden schließlich die Organe der Teilgemeinschaften Rat, Kommission, Parlament und Europäischer Gerichtshof zusammengeschlossen und damit die Entscheidungsstruktur der Gemeinschaft insgesamt effektiver gestaltet. Ab diesem Zeitpunkt spricht man auch offiziell von der Europäischen Gemeinschaft.
Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass sich die Gemeinschaft nach dem Abtreten de Gaulles in einer tiefen Krise befand, nationale Interessen drohten das Einigungswerk zunichte zu machen.
Die Mitgliedsstaaten der EU nach Zeitfolge ihres Beitritts
Gründungsstaaten / EG der 6 seit 1951
Bundesrepublik Deutschland
Französische Republik
Italienische Republik
Königreich der Niederlande
Königreich Belgien
Großherzogtum Luxemburg
Erweiterung zur EG der 9 im Jahre 1973
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Königreich Dänemark
Republik Irland
Erweiterung zur EG der 10 im Jahre 1981
Griechische Republik
Erweiterung zur EG der 12 im Jahre 1986
Königreich Spanien
Portugiesische Republik
Erweiterung zur EU der 15 im Jahre 1995
Königreich Schweden
Republik Österreich
Republik Finnland
Erweiterung zur EU der 25 im Jahre 2004
Republik Estland
Republik Lettland
Republik Litauen
Republik Malta
Republik Polen
Slowakische Republik
Republik Slowenien
Tschechische Republik
Republik Ungarn
Republik Zypern
Erweiterung zur EU der 27 im Jahre 2007
Republik Bulgarien
Republik Rumänien
Erweiterung zur EU der 28 im Jahre 2013
Republik Kroatien
Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020
Beim Referendum über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union im Jahr 2016 stimmt eine knappe Mehrheit für den Austritt, welcher am 31.01.2020 vollzogen wird.