Bürgermeisterwahlengewählt wird der/die Bürgermeister/in, die Leitung der Gemeindeverwaltung und Vorsitz des Gemeinderates
Dauer der Wahlperiode7 Jahre
WahlsystemMehrheitswahl
Stimmenanzahl pro Wähler1
wählen dürfenDeutsche und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde seit mindestens 3 Monaten
gewählt werden dürfenDeutsche und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren (und höchstens 64 Jahren bei hauptamtlichen Bürgermeistern) mit Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

Wer wird gewählt?

Der Bürgermeister hat das wichtigste politische Amt in einer Gemeinde inne. Er ist Leiter der Gemeindeverwaltung und Vorsitzender des Gemeinderates oder Stadtrates. In Großen Kreisstädten und den drei Kreisfreien Städten Sachsens führen die Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister.

Das Mindestalter der Kandidaten beträgt seit 2013 18 statt früher 21 Jahre, das Höchstalter 64 Jahre. Die Bewerber um das Amt des Bürgermeisters müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnen. Seit 2002 ist ein Bürgermeister einer Gemeinde mit über 5.000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Zwischen 2.000 und 5.000 Einwohnern ist zu unterscheiden, ob die Gemeinde einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft angehört; bei einer Einwohnerschaft von weniger als 2.000 Menschen ist der Bürgermeister immer ehrenamtlich tätig. Der Freistaat Sachsen besteht aktuell aus 421 Gemeinden, wovon 295 einen hauptamtlichen und 126 einen ehrenamtlichen Bürgermeister besitzen. 53 Amtsträger führen die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Wie wird gewählt?

Die sächsischen Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt sieben Jahre. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgäng geben. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können alle Kandidaten, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten, neue Kandidaten dürfen allerdings nicht mehr hinzukommen. In diesem Punkt wurde das Wahlverfahren bei den Bürgermeisterwahlen im Jahr 2013 geändert. Bei der Neuwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit). Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wann wird gewählt?

Der Gemeinderat bestimmt den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. Er ist meist unabhängig von anderen Kommunalwahlen und wird durch die Gegebenheiten vor Ort bestimmt. Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, in anderen Fällen spätestens vier Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Ein Bürgermeister kann von den Bürgern einer Gemeinde auch vorzeitig abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Bürgerbegehrens, das von mindestens einem Drittel der Bürger einer Gemeinde unterzeichnet sein muss. In Gemeinden über 100.000 Einwohnern kann ein geringeres Quorum festgelegt werden. Es dürfen sich jedoch nicht weniger als ein Fünftel der Bürger der Gemeinde an dem Bürgerbegehren zur Abwahl beteiligen. Das Abwahlverfahren kann auch durch einen Beschluss des Gemeinderates, der von mindestens drei Viertel der Räte unterstützt wird, eingeleitet werden. Der Bürgermeister ist schließlich abgewählt, sofern sich mehr als die Hälfte der Bürger für die Abwahl aussprechen.

Die Wahltermine für Bürgermeisterwahlen sind hier zu finden.

Wahlergebnisse

Alle Wahlergebnisse, offizielle Termine und weitere Statistiken rund um die Kommunalwahlen in Sachsen finden Sie auf der Seite des Freistaates Sachsen.