Die Geschichte der Welt ist eine Geschichte der Migration - so lässt sich auch Deutschland statistisch betrachtet als Einwanderungsland bezeichnen. Laut Statistischem Bundesamt wanderten im Jahr 2018 ca. 399.700 mehr Menschen nach Deutschland ein als umgekehrt auswanderten. Die absolute Zahl der "Ausländer" (Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit) lag 2018 laut dem Mikrozensus bei 9,9 Millionen, wobei von ihnen knapp 1,5 Millionen keine Migrationserfahrung hatten, weil sie in Deutschland geboren sind. Die meisten darunter stammten 2018 gebürtig aus der Türkei, aus Polen und aus Syrien. 

Ebenfalls laut statistischem Bundesamt lebten 2018 rund 20,8 Millionen Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund in Deutschland - das entspricht 25,5 % der Gesamtbevölkerung. Unter Migrationshintergrund versteht man die Tatsache, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt oder mindestens einen Elternteil hat, bei dem das der Fall ist.

Von den Menschen, die 2018 selbst nach Deutschland eingewandert sind, kommen die meisten aus Europa: rund 67 Prozent aus europäischen Ländern (inklusive Türkei), rund 39 Prozent aus EU-Mitgliedsländern. Die meisten Zuwanderer kamen 2018 aus Rumänien.

Im Jahr 2017 war Deutschland das beliebteste Zuwanderungsland in der Europäischen Union - 398.906 Menschen zogen nach Deutschland. Ähnliche Zahlen wies 2017 das Vereinigte Königreich (383.551) und Spanien (382.110) auf. Das höchste Migrationssaldo (= Zuwanderung - Abwanderung) zeigte jedoch das Vereinigte Königreich mit 218.034 Personen auf. Zypern und Luxemburg hatten 2017 sogar ein negatives Migrationssaldo, d.h. dass mehr Menschen auswanderten als einwanderten. 

Die höchste Quote "Einwanderer pro Einwohner" hatte 2017 Malta (46,3 pro 1000 Einwohner). Deutschland lag mit 11,1 Einwanderern pro 1000 Einwohner in der Mitte auf dem 11. Platz.

Die Gründe für Migration sind meist vielseitig und lassen sich nach Gesetzeslage in vier Aufenthaltsgründe aufteilen: Erwerbstätigkeit, Ausbildungsgründe, Humanitäre Gründe, Familiäre Gründe.

2016 teilten sich die vergebenen Aufenthaltstitel folgendermaßen auf die Aufenthaltsgründe auf: 43% humanitäre, völkerrechtliche oder politische Gründe, 33% familiäre Gründe, 13% Ausbildung, 7% Erwerbstätige Fachkräfte, 2% Erwerbstätigkeit in nicht qualifizierter Beschäftigung, 2% Sonstiges. 

Während im Jahr 2018 die Vergabe von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige insgesamt im Vergleich zum Vorjahr nur leicht anstieg, konnte eine deutliche Steigerung in der Vergabe von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Ausbildung und Erwerbstätigkeit verzeichnet werden. Es wurde sowohl für die Aufnahme eines Studiums, als auch für Erwerbstätigkeit mit und ohne Qualifikationsvoraussetzung sowie zur Arbeitsplatzsuche eine steigende Zahl an Aufenthaltstiteln erteilt. Quantitativ bedeutsamstes Land für die Bildungsmigration bleibt nach wie vor insgesamt China, für die Erwerbsmigration Indien.

Die Verabschiedung des „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ im Juni 2019 soll zu einer weiteren Liberalisierung der deutschen Einwanderungspolitik führen. An der grundsätzlichen Systematik des aktuellen Aufenthaltrechts werden keine Änderungen vorgenommen, jedoch soll die Migration von Fachkräften aus Drittstaaten vereinfacht werden. Personen mit einer anerkannten Berufsausbildung bzw. einem Studium und einem bestehenden Arbeitsangebot sollen in Zukunft grundsätzlich in allen Branchen zuwandern können. Auch die Migration im Rahmen der Suche nach einer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle wird unter spezifischen Bedingungen ermöglicht.