Schule nimmt in einer Demokratie auch die Aufgabe wahr, junge Menschen auf ihre zukünftige Rolle in Politik und Gesellschaft vorzubereiten. Politische Bildung in der Schule orientiert sich dabei auch in Sachsen an den Vorgaben des sogenannten Beutelsbacher Konsenses, der die folgenden drei Prinzipien als Minimalkonsens über das Selbstverständnis politischer Bildung formuliert:

Erstens gilt das so genannte Überwältigungs- oder auch Indoktrinationsverbot. Es besagt, dass Lehrende ihren Schülerinnen und Schülern nicht ihre Meinung aufnötigen dürfen. Vielmehr muss der Unterricht dazu beitragen, dass sich die Schüler eine eigene Meinung zu politischen Sachverhalten bilden können. Hier genau verläuft die Grenze zwischen politischer Bildung in einem demokratischen System und Indoktrination wie sie durch die Staatsbürgerkunde der ehemaligen DDR praktiziert wurde. Ein freiheitliches Menschenbild und die Zuversicht auf die Überzeugungskraft demokratischer Mechanismen sind die Stützpfeiler, auf denen politische Bildung ruht. Nach diesem Verständnis verbietet sich jede Bevormundung durch politische Bildungsarbeit von selbst. In Diktaturen ist dagegen eine kritische Prüfung des politischen Rahmens, der politischen Institutionen und Entscheidungen unerwünscht oder verboten. Der offene Meinungsaustausch wird durch Erziehung und Indoktrination im Sinne des herrschenden Systems ersetzt. Aus diesem Grunde konnte auch die Staatsbürgerkunde der ehemaligen DDR den Ansprüchen an politische Bildung nicht entsprechen.

Das zweite Prinzip, nach dem sich politische Bildungsarbeit in der Demokratie richten muss, ist das der Ausgewogenheit bzw. Kontroversität. Es besagt, dass das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden muss. Nur dann, wenn unterschiedliche Standpunkte diskutiert, Optionen nicht unterschlagen und Alternativen erörtert werden, leistet politische Bildung einen Beitrag zur Heranbildung eines mündigen Bürgers, der in der Lage ist, mit seinen Rechten und Pflichten auch angemessen umzugehen.

Das dritte Grundprinzip politischer Bildung ist das der Schülerorientierung. Der Schüler bzw. die Schülerin sollte durch politische Bildung in die Lage versetzt werden, die politische Situation der Gesellschaft und seine bzw. ihre eigene Interessenlage zu analysieren und daraus für sich Konsequenzen zu ziehen.

In Sachsen erfolgt die schulische politische Bildung überwiegend im Fach Gemeinschaftskunde. Das Fach ruht auf mehreren inhaltlichen Säulen und beinhaltet Gemeinschaftskunde und Rechtserziehung (bei Oberschulen und Gymnasien) sowie zusätzlich Wirtschaftslehre (nur bei Gymnasien).