Länderchefs sollen Verfassungsgebende Versammlung einberufen

Vom 20. April bis 2. Juni 1948 tagten in London Vertreter der drei westlichen Alliierten und der Benelux-Staaten. Das Ergebnis dieser Sechsmächte-Konferenz waren die "Londoner Empfehlungen", die die Weichen für einen westdeutschen Teilstaat stellten. Unmittelbar nach Beginn der sowjetischen Blockade Berlins (Berlinblockade), übergaben die drei westlichen Militärgouverneure am 1. Juli 1948 in Frankfurt am Main den neun Ministerpräsidenten und zwei Bürgermeistern der Stadtstaaten Hamburg und Bremen – den elf höchsten politischen Repräsentanten der Westdeutschen – die "Frankfurter Dokumente".

Die Frankfurter Dokumente waren eine Anweisung der Alliierten an die Länderchefs. Sie forderten von den westdeutschen Ministerpräsidenten, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Ziel sollte die Gründung eines demokratischen und föderalen Staates mit einer angemessenen Zentralinstanz sein. Außerdem wurden die Festlegung der Grenzen und die Einrichtung eines Besatzungsstatuts von den westlichen Besatzungsmächten wie auch eine Garantie der individuellen Freiheitsrechte verlangt. Schließlich sollte die Verfassung von den Militärgouverneuren genehmigt und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteiligten Ländern" in Kraft gesetzt werden.

Ende des alliierten Kriegsrecht wird eingeleitet

Die Frankfurter Dokumente bildeten die Grundlage auf dem Weg zur westdeutschen Teilsouveränität, sie leiteten das Ende des alliierten Kriegsrechts in Westdeutschland ein. Nach mehr als drei Jahren der Besatzung sollten deutsche Politiker erstmals länderübergreifende Verantwortung für das von ihnen vertretene Volk übernehmen und eine neue Verfassung nach demokratischen Vorgaben ausarbeiten.