1981 fand Griechenland Aufnahme in der Gemeinschaft, 1986 folgten Spanien und Portugal. Diese so genannte Süderweiterung erfolgte vorrangig aus politischen Motiven, wollte man doch die Überwindung der diktatorischen Strukturen und das Streben nach Demokratie in diesen südlichen Ländern unterstützen. Um das Wirtschaftsgefälle, das zwischen der EG und den neuen Beitrittsländern bestand, zu verringern, legte die Gemeinschaft nun vermehrt Wert auf Maßnahmen der Regional- und Strukturpolitik.

Zu Beginn der 80er Jahre hatte die EG ihre Lähmung überwunden und es setzte eine Phase intensiver Reformdiskussionen ein. 1981 legten die Außenminister Deutschlands und Italiens, Genscher und Colombo, einen gemeinsamen Entwurf für eine vertragliche Vereinbarung über eine „Europäische Union“ vor. Das Europäische Parlament verabschiedete 1984 den Entwurf einer Europäischen Verfassung.

Unter maßgeblicher Mitwirkung des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors sowie des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl und des französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand kam der europäische Einigungsprozess schließlich wieder in Schwung. Die erste größere Reform der EG-Verträge trat 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in Kraft. Sie sah die Vollendung des Binnenmarktes vor, dazu wurden die Entscheidungsverfahren im Ministerrat durch häufigere Mehrheitsentscheidungen und eine Aufwertung des EP verändert. Auch wurden die Zuständigkeiten der Gemeinschaft in einigen Politikfeldern ausgedehnt und die EPZ erstmals vertraglich verankert.

Mit der EEA und der weitergehenden Verwirklichung des Binnenmarktes wurde eine wesentliche Vertiefung der Integration erreicht und die Gemeinschaft orientierte sich fortan am Ziel einer Europäischen Union. Gleichzeitig wuchs aber auch die Einsicht, dass der Binnenmarkt ohne eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auf die Dauer nicht funktionieren würde. Im Juni 1989 legte Delors daher auf dem Gipfel in Madrid einen Dreistufenplan zur Realisierung dieses Zieles vor.