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Auftrag und Ziele
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung ist eine Einrichtung des Freistaates Sachsen, die Politische Weiterbildungsarbeit auf überparteilicher Grundlage betreibt. Das Bildungsangebot orientiert sich an der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen. Ziel ist, den demokratischen Grundkonsens in unserer Gesellschaft zu stärken sowie das Verständnis für politische Sachverhalte und die Bereitschaft der Bürger zur politischen Beteiligung zu fördern. Zu den Bildungsschwerpunkten gehört die Vermittlung von Kenntnissen über politische Strukturen und Prozesse sowie regionale, nationale, europäische und globale Entwicklungen.

Die Landeszentrale leistet und begleitet Bildungsarbeit in Form von Veranstaltungen, Publikationen und neuen Medien.

Um die politische Bildung in ganz Sachsen zu fördern und zu vertiefen, arbeitet die Landeszentrale mit staatlichen und freien Trägern der politischen Bildung zusammen und unterstützt deren Vernetzung.

Zielgruppen
Die wichtigsten Zielgruppen sind Mittler politischer Bildung in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie aus dem öffentlichen Dienst, der Politik und der Verbands- und Vereinsarbeit. Ein großer Teil der Angebote richtet sich jedoch gleichfalls an interessierte Bürger und Gruppen aus der gesamten Bevölkerung, um den Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Bürgern zu unterstützen.

Stellung und Rechtsgrundlagen
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung nahm durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung am 1. Juli 1991 ihre Arbeit auf. Sie ist eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit 1995 dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zugeordnet ist. Ihre politische Bildungsarbeit basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Aufgaben und Organisation der Landeszentrale für politische Bildung vom 17.07.2000.

Kuratorium
Die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium - bestehend aus zehn Sachverständigen sowie elf Landtagsabgeordneten - sichergestellt.